Fördermittel des Landes zu Zero Waste Projekten

Das Land fördert Maßnahmen und Initiativen zur Abfallvermeidung, Kreislaufführung und nachhaltigem Konsum. 

Ziel ist die Unterstützung von Initiativen zur Förderung der Abfallvermeidung, der Kreislaufführung und eines nachhaltigen, ressourceneffizienten Konsums.

Die kommunale Ebene, nämlich die Gebietskörperschaften selbst oder vor Ort tätige öffentliche Einrichtungen, kann auf den bestehenden Strukturen und Aktivitäten zur Abfallvermeidung aufbauen und neue Ideen entwickeln und einbringen. Förderfähig sind insbesondere Vorhaben zur Konzipierung, Initiierung und Durchführung von Zero-Waste-Strategien und ehrenamtlichen Reparaturtreffen, zum Aufbau von Reparaturnetzwerken, zur Unterstützung von Initiativen zur Mehrfachnutzung und zur Durchführung von Branchendialogen und Runden Tischen mit der regionalen Wirtschaft – beispielsweise Handel, Logistik, Tourismus, Gastronomie – aber auch mit Bildungs- und Sozialeinrichtungen. Kampagnen zur Bewerbung der Aktivitäten, zur Aufklärung von Konsumentinnen und Konsumenten sowie zur Durchführung von Veranstaltungen sind ebenso Bestandteil der Förderrichtlinie.
Die Vorhaben müssen darauf ausgerichtet sein, eine über die eigentliche Projektdauer hinausgehende ressourcenschonende Wirkung zu entfalten.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Kreise und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein. Die Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN). Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2026 befristet.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Art, der Höhe und dem Umfang der Zuwendung sind der Richtlinie zu entnehmen.