Klimaschutzfonds

Sie haben eine gute Idee für den Klimaschutz? Aber Ihnen fehlt das nötige Kleingeld für die Umsetzung? Dann sind Sie hier genau richtig. Ab dem 1. Mai 2024 können Sie über den Klimaschutzfonds des Kreises Ostholstein einen Zuschuss für Ihr Projekt erhalten.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Klimaschutzfonds

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die in besonderem Maße zum Klimaschutz oder der Klimaanpassung beitragen. Dazu gehört die konkrete Umsetzung eines Projektes zur THG-Emissionsminderung oder Anpassung an den Klimawandel. Weiterhin sind Projekte zur Bewusstseinsbildung und vorbereitende Fachplanungen zu ebendiesen Themen förderfähig. Wichtig ist zudem, dass die Projekte nicht nur einem Eigeninteresse dienen, sondern eine gewisse öffentliche Reichweite erzielen und sich damit positiv auf die Gemeinschaft auswirken.

Welche Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen?

Es werden keine Maßnahmen gefördert, zu deren Durchführung eine Rechtspflicht besteht.

Weiterhin sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung sowie Anlagen zur Wärme-/Stromerzeugung und -speicherung ausgeschlossen. 

E-Autos und Ladestationen sind nur förderfähig, wenn sie für ein öffentlich zugängliches System bereitgestellt werden. 

Auch die Förderung eines Gründaches oder einer Fassadenbegrünung ist nicht möglich.

Das passende Förderprogramm ist aktuell nicht dabei? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihren Bedürfnissen. Wir möchten uns ständig weiterentwickeln und prüfen Ihre Vorschläge für eine mögliche künftige Förderung.

Wie viel Geld kann ich beantragen?

Im Regelfall werden Zuschüsse zwischen 500 und 7.500 € ausgezahlt. Die Förderquote liegt bei maximal 90 %. Das heißt, dass mind. 10 % der Gesamtkosten von Ihnen selbst oder einem weiteren Fördermittelgeber bezahlt werden müssen.

Wer wird gefördert?

Eine Förderung können erhalten:

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Vereine und Verbände
  • Bibliotheken, Museen, Volkshochschulen
  • Schulen und Kindertageseinrichtungen

Wie stelle ich einen Antrag?

Den Antrag stellen Sie digital über folgendes Formular [Freischaltung erfolgt zum 01.05.2024].

Sie müssen dabei auf folgende Punkte eingehen:

  • Kontaktdaten
  • Titel des Projektes (max. 100 Zeichen)
  • Ziel des Projektes (max. 300 Zeichen)
    • Prägnante Benennung der Ziele
  • Projektbeschreibung (max. 1.500 Zeichen)
    • Beschreibung der Maßnahmen (Inhalt, Umfang)
    • Zielgruppe des Projektes
    • Einbezug der Öffentlichkeit
  • Projektplan (max. 5 Gliederungspunkte, max. 1000 Zeichen)
    • Einzelne Arbeitsschritte / voraussichtliche Zeitplanung vom Beginn bis zum Ende der Umsetzung
    • Maßnahmen zur Weiterführung des Projekts nach der Fertigstellung
  • Kostenschätzung (max. 1000 Zeichen)
    • Darstellung der voraussichtlichen Kosten in einer sinnvoll gegliederten Übersicht

Welche Voraussetzungen gibt es?

Es wird vorausgesetzt, dass Sie Ihr Projekt im Kreis Ostholstein und innerhalb von einem Jahr durchführen. Sollte die Projektlaufzeit länger dauern, können Sie bei der Antragstellung oder im laufenden Prozess um eine Verlängerung bitten.

Sie dürfen mit Ihrem Projekt noch nicht begonnen haben.

Welche Fristen gibt es?

Sie können Ihren Antrag jederzeit stellen. Er wird in der Regel innerhalb von ungefähr 4 Wochen bearbeitet. Wenn alle Fördermittel für das Jahr vergeben sind, ist eine Antragstellung nicht mehr möglich. Die erste Bewertung von Anträgen erfolgt Ende Juni 2024. Es werden alle bis dahin eingegangenen Anträge berücksichtigt.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen – also bevor Sie erste Ausgaben tätigen oder entsprechende Verträge abschließen.

Was passiert nach der Antragstellung?

Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von ungefähr 4 Wochen bearbeitet. Es wird geprüft, ob die formalen Voraussetzungen gemäß Richtlinie erfüllt sind. Wenn diese nicht erfüllt sind, erhalten Sie eine begründete Rückmeldung, warum Ihr Projekt nicht förderfähig ist.

Wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Antrag inhaltlich bewertet. Wenn sich positiv für Ihr Projekt entschieden wurde, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und können anschließend mit dem Projekt beginnen. Sie erhalten auch eine Rückmeldung, wenn gegen Ihren Projektantrag entschieden wurde.

Wie und wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?

Nach Beendigung des Projektes reichen Sie einen Ergebnisbericht ein. Nach erfolgreicher Prüfung des Ergebnisberichtes erfolgt die Auszahlung an das von Ihnen angegebene Konto.

Was beinhaltet der Ergebnisbericht?

Im Ergebnisbericht stellen Sie dar, welche Maßnahmen Sie in Ihrem Projekt durchgeführt haben und welche Erfahrungen Sie gesammelt haben und ob/wie das Projekt weitergeführt wird. Weiterhin stellen Sie eine Kostenübersicht auf und schicken die Belege eingescannt mit. Nach Möglichkeit reichen Sie ebenso einige aussagekräftige Bilder ein.

Ist der Kreis Ostholstein zu einer Förderung verpflichtet?

Nein, die Zuschüsse aus dem Klimaschutzfonds sind eine freiwillige Leistung, auf die kein Anspruch erhoben werden kann. Der Zuschuss kann nur ausgezahlt werden, wenn die Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen.

Wo gibt es andere Fördermittel?

Der Klimaschutzfonds des Kreises Ostholstein deckt nicht alle Projekte ab, die Sie sich möglicherweise fördern lassen wollen. Eine Auswahl weiterer möglicher Fördermittelgeber finden Sie hier: 

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei jeglichen Fragen oder Anregungen zum Klimaschutzfonds können Sie sich an die Klimaschutzmanagerin wenden.

Auch die Förderrichtlinie kann Ihnen ggf. weiterhelfen.