Bürgerenergiefonds
Förderer: IB.SH
Bedingungen: mind. 7 natürliche Personen aus verschiedenen Haushalten aus Schleswig-Holstein mit Erstwohnsitz im Projektgebiet
Fördermaßnahmen:
Bürgerenergieprojekte, die zur Treibhausgasminderung beitragen in den Sektoren: Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Digitalisierung im Energiesektor und Neue Mobilität.
Hierzu zählen Vorplanungskosten (Machbarkeitsstudie, Standortanalyse, Gutachten für Bauleitplanänderung etc.), Umweltverträglichkeitsprüfungskosten, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Öffentlichkeitsarbeit
Förderquote:
Bis zu 200.000 € Zuwendung, wobei das Projekt mind. 10.000 € Gesamtausgaben umfassen muss. Bei Eintritt der Gesamtprojektfinanzierung muss der Zuwendungsbetrag zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025