Erneuerbare Energien - Strom und Wärme
Förderer: KFW
Bedingungen: u.a. Mindestlaufzeit 2 Jahre
Fördermaßnahmen:
Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energien (Solar/PV, Wind, Biogas, Wasser) und ihre Speicherung sowie Netze.
Förderquote:
Kredit ab 3,76 % effektivem Jahreszins, maximal 150 Mio. € je Vorhaben.
Kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025