Erneuerbare Energien - Strom und Wärme

Förderer: KFW

Bedingungen: u.a. Mindestlaufzeit 2 Jahre

Fördermaßnahmen:

Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energien (Solar/PV, Wind, Biogas, Wasser) und ihre Speicherung sowie Netze.

Förderquote:

Kredit ab 3,76 % effektivem Jahreszins, maximal 150 Mio. € je Vorhaben.

Kombinierbar mit anderen Fördermitteln.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025