Fachplanung - Steuerliche Förderung

Förderer: Bund (über Finanzamt)

Bedingungen:

  • Gebäude muss mind. 10 Jahre alt sein und
  • Selbstbewohntes Eigentum und
  • Bescheinigung muss dem Finanzamt vorgelegt werden

Fördermaßnahmen:

Qualifizierte Energieberatung durch u.a. eine:n Energieeffizienzexpert:in. Eine Liste, der Personen, die die Kriterien, der Förderprogramme erfüllen, finden Sie hier.

Förderquote:

50 % der Kosten einer Fachplanung bzw. Baubegleitung dürfen direkt abgesetzt werden (max. 40.000 € je Wohneinheit).

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025