Fachplanung - Steuerliche Förderung
Förderer: Bund (über Finanzamt)
Bedingungen:
- Gebäude muss mind. 10 Jahre alt sein und
- Selbstbewohntes Eigentum und
- Bescheinigung muss dem Finanzamt vorgelegt werden
Fördermaßnahmen:
Qualifizierte Energieberatung durch u.a. eine:n Energieeffizienzexpert:in. Eine Liste, der Personen, die die Kriterien, der Förderprogramme erfüllen, finden Sie hier.
Förderquote:
50 % der Kosten einer Fachplanung bzw. Baubegleitung dürfen direkt abgesetzt werden (max. 40.000 € je Wohneinheit).
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025