Effizienzhaus - IB.SH

Förderer: IB.SH

Bedingungen:

Privatpersonen für Eigentum, jedoch keine Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitzimmobilien.

Fördermaßnahmen:

Neubau oder Neubaukauf eines Effizienzhauses:

  • entweder ein Gebäude, welches die Anforderungen an Jahresprimärenergiebedarf sowie Transmissionswärmeverlust des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes um 10 % unterschreitet
  • oder mindestens KfW-Effizienzhaus-Stufe 100 aufweist.
  • Modernisierungsmaßnahmen für Bestandsgebäude möglich (s. umfassende Gebäudesanierung)

Förderquote:

Darlehen v. 15.000 € bis 200.000 €. 7,5 % Eigenbeteiligung/Eigenkapital. Weitere Konditionen zu Antragsobligo, Sollzinssatz sowie Tilgungssatz. Kombination mit anderen Förderungen möglich (außer KfW-Wohneigentumsprogramm Kredit Nr. 124 oder Darlehen IB.SH Immo Eigentum).

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025