Effizienzhaus - IB.SH
Förderer: IB.SH
Bedingungen:
Privatpersonen für Eigentum, jedoch keine Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitzimmobilien.
Fördermaßnahmen:
Neubau oder Neubaukauf eines Effizienzhauses:
- entweder ein Gebäude, welches die Anforderungen an Jahresprimärenergiebedarf sowie Transmissionswärmeverlust des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes um 10 % unterschreitet
- oder mindestens KfW-Effizienzhaus-Stufe 100 aufweist.
- Modernisierungsmaßnahmen für Bestandsgebäude möglich (s. umfassende Gebäudesanierung)
Förderquote:
Darlehen v. 15.000 € bis 200.000 €. 7,5 % Eigenbeteiligung/Eigenkapital. Weitere Konditionen zu Antragsobligo, Sollzinssatz sowie Tilgungssatz. Kombination mit anderen Förderungen möglich (außer KfW-Wohneigentumsprogramm Kredit Nr. 124 oder Darlehen IB.SH Immo Eigentum).
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025