Effizienzhaus - IB.SH
Förderer: IB.SH
Bedingungen: Privatperson und Eigentum des Gebäudes zur eigenen Nutzung in Schleswig-Holstein
Fördermaßnahmen:
Kauf und Modernisierung einer Immobilie mit folgenden Anforderungen:
- KFW-Effizienzhaus-Stufe 100 (für Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust) wird innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung erreicht
- Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand können für Bestandsgebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 des GEG angewandt werden
Förderquote:
Darlehen von mind. 15.000 € bis zu 200.000 € mit verschiedenen Zins- und Tilgungsraten. Eigenbeteiligung mit 7,5 % der Gesamtkosten vorausgesetzt. Kombination mit anderen Förderungen möglich (außer KfW-Wohneigentumsprogramm Kredit Nr. 124 oder Darlehen IB.SH Immo Eigentum).
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025