Sanieren und Dämmen - Steuerliche Förderung

Förderer: Bund (über Finanzamt)

Bedingung: Wohngebäude von Privatpersonen (selbst bewohnt, mind. 10 Jahre alt), nicht mit Förderung durch KFW bzw. BAFA kombinierbar

Fördermaßnahmen:

Energie- und Fachplanung durch einen Energieeffizienzexperten sowie basierend hierauf verschiedene Maßnahmen am Gebäude:

  • Dämmung von Dach, Geschossdecken und Wände
  • Fenster, Außentüren sowie sommerlicher Schutz
  • Heizungsanlage erneuern oder optimieren
  • Digitale Systeme für Energieeffizienz (Einbau)

Förderquote:

Energetischen Maßnahmen: 20 % der Kosten können über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Maximal jedoch 40.000 € pro Wohnobjekt
Energieberatung: 50 % der Kosten können direkt (einmalig) von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie von einem Energieeffizienzexperten durchgeführt wurde.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025