Einzelmaßnahmen - Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Förderer: BAFA (Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle)

Bedingung: Wohngebäude von Privatpersonen, Beratung durch Energieeffizienzexpert:in

Fördermaßnahmen:

  • Dämmung von Außenwänden, Fachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen und Erneuerung von Vorhangfassaden
  • Fenster und Außentüren (Ersatz, Einbau oder Erneuerung)
  • Außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung (Einbau oder Ersatz)

Förderquote:

15 % Grundsatzförderung, aber mindestens 300 € brutto. Als Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zusätzlich 5 % Förderung.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025