Heizungstausch und Heizungsoptimierung - steuerliche Förderung
Förderer: Bund (über Finanzamt)
Bedingung: Wohngebäude von Privatpersonen (selbst bewohnt, mind. 10 Jahre alt), nicht mit Förderung durch KFW bzw. BAFA kombinierbar
Fördermaßnahmen:
Energie- und Fachplanung durch einen Energieeffizienzexperten sowie basierend hierauf verschiedene Maßnahmen am Gebäude u.a. zur Wärmeversorgung:
- Heizungsanlage erneuern (Heizungstausch)
- Heizungsanlage optimieren (älter als 2 Jahre)
- Digitale Systeme für Energieeffizienz (Einbau)
Förderquote:
Energetische Maßnahmen: 20 % der Kosten können über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Maximal jedoch 40.000 € pro Wohnobjekt
Energieberatung: 50 % der Kosten können direkt (einmalig) von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie von einem Energieeffizienzexperten durchgeführt wurde.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025