Heizungstausch und Heizungsoptimierung - steuerliche Förderung

Förderer: Bund (über Finanzamt)

Bedingung: Wohngebäude von Privatpersonen (selbst bewohnt, mind. 10 Jahre alt), nicht mit Förderung durch KFW bzw. BAFA kombinierbar

Fördermaßnahmen:

Energie- und Fachplanung durch einen Energieeffizienzexperten sowie basierend hierauf verschiedene Maßnahmen am Gebäude u.a. zur Wärmeversorgung:

  • Heizungsanlage erneuern (Heizungstausch)
  • Heizungsanlage optimieren (älter als 2 Jahre)
  • Digitale Systeme für Energieeffizienz (Einbau)

Förderquote:

Energetische Maßnahmen: 20 % der Kosten können über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Maximal jedoch 40.000 € pro Wohnobjekt

Energieberatung: 50 % der Kosten können direkt (einmalig) von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie von einem Energieeffizienzexperten durchgeführt wurde.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025