Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien - Strom und Wärme

Förderer: KFW

Bedingungen: u.a. Mindestlaufzeit 2 Jahre

Fördermaßnahmen:

Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energien (Solar/PV, Wind, Biogas, Wasser) und ihre Speicherung sowie Netze.

Förderquote:

Kredit ab 3,76 % effektivem Jahreszins, maximal 150 Mio. € je Vorhaben.

Kombinierbar mit anderen Fördermitteln.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025

Einspeisevergütung

Förderer: Bundesnetzagentur

Bedingungen: Wohn- und Nichtwohngebäude für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen

Fördermaßnahmen:

Einspeisevergütung von PV-Anlagen und Windkraftanlagen an Land

Förderquote:

Von Zeitpunkt der Einspeisung, Leistung der Anlage sowie Teil- bzw. Volleinspeisung abhängig

Weitere Informationen: 

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025

Bürgerenergiefonds

Förderer: IB.SH

Bedingungen: mind. 7 natürliche Personen aus verschiedenen Haushalten aus Schleswig-Holstein mit Erstwohnsitz im Projektgebiet

Fördermaßnahmen:
Bürgerenergieprojekte, die zur Treibhausgasminderung beitragen in den Sektoren: Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Digitalisierung im Energiesektor und Neue Mobilität.
Hierzu zählen Vorplanungskosten (Machbarkeitsstudie, Standortanalyse, Gutachten für Bauleitplanänderung etc.), Umweltverträglichkeitsprüfungskosten, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Öffentlichkeitsarbeit

Förderquote:
Bis zu 200.000 € Zuwendung, wobei das Projekt mind. 10.000 € Gesamtausgaben umfassen muss. Bei Eintritt der Gesamtprojektfinanzierung muss der Zuwendungsbetrag zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025

Für tiefergehende und verbindliche Informationen schauen Sie bitte auf die offiziellen Seiten des Förderprogramms.

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