Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien - Strom und Wärme
Förderer: KFW
Bedingungen: u.a. Mindestlaufzeit 2 Jahre
Fördermaßnahmen:
Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energien (Solar/PV, Wind, Biogas, Wasser) und ihre Speicherung sowie Netze.
Förderquote:
Kredit ab 3,76 % effektivem Jahreszins, maximal 150 Mio. € je Vorhaben.
Kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Einspeisevergütung
Förderer: Bundesnetzagentur
Bedingungen: Wohn- und Nichtwohngebäude für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen
Fördermaßnahmen:
Einspeisevergütung von PV-Anlagen und Windkraftanlagen an Land
Förderquote:
Von Zeitpunkt der Einspeisung, Leistung der Anlage sowie Teil- bzw. Volleinspeisung abhängig
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Bürgerenergiefonds
Förderer: IB.SH
Bedingungen: mind. 7 natürliche Personen aus verschiedenen Haushalten aus Schleswig-Holstein mit Erstwohnsitz im Projektgebiet
Fördermaßnahmen:
Bürgerenergieprojekte, die zur Treibhausgasminderung beitragen in den Sektoren: Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Digitalisierung im Energiesektor und Neue Mobilität.
Hierzu zählen Vorplanungskosten (Machbarkeitsstudie, Standortanalyse, Gutachten für Bauleitplanänderung etc.), Umweltverträglichkeitsprüfungskosten, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Öffentlichkeitsarbeit
Förderquote:
Bis zu 200.000 € Zuwendung, wobei das Projekt mind. 10.000 € Gesamtausgaben umfassen muss. Bei Eintritt der Gesamtprojektfinanzierung muss der Zuwendungsbetrag zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Für tiefergehende und verbindliche Informationen schauen Sie bitte auf die offiziellen Seiten des Förderprogramms.