Heizen / Wärmeversorgung

Heizungstausch - Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Förderer: KFW (Heizungstausch) oder BAFA (Gebäudenetze)

Bedingung:

  • Wohngebäude von Privatpersonen und
  • Planung durch Energie-Effizienz-Expert:in

Fördermaßnahmen:

  • Kauf und Installation von Heizsystemen aus erneuerbaren Energien (z.B. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasseheizung u.v.m.)
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
  • Fachplanung durch Expert:in für Energieeffizienz

→ Maßnahmen müssen die Energieeffizienz des Gebäudes steigern

Förderquote:

Mindestens 30 % der förderfähigen Ausgaben. Durch verschiedene Boni kann sich die Förderquote auf 70 % erhöhen (Einkommen, Klimaschutz).

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025

Heizungsoptimierung - Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Förderer: BAFA (Heizungsoptimierung) ggf. BAFA (Anlagentechnik)

Bedingung: Wohngebäude von Privatpersonen, Beratung durch Energieeffizienzexpert:in, Alter d. Heizung mind. 2 Jahre, mit fossilen Brennstoffen jedoch nicht älter als 20 Jahre

Fördermaßnahmen:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Heizungspumpen austauschen bzw. Anpassung ihrer Leistung
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Maßnahmen zur Reduktion von Staubemissionen (mind. 80 %) von bestimmten Biomasseheizungen
  • Wärme-/Kälterückgewinnung (Anlagentechnik)
  • U.v.m.

Förderquote:

15 % Grundsatzförderung, aber mindestens 300 € brutto. Als Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zusätzlich 5 % Förderung. Emissionsminderungsmaßnahmen von Biomasseheizungen werden zu 50 % gefördert.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025

Heizungstausch und Heizungsoptimierung - steuerliche Förderung

Förderer: Bund (über Finanzamt)

Bedingung: Wohngebäude von Privatpersonen (selbst bewohnt, mind. 10 Jahre alt), nicht mit Förderung durch KFW bzw. BAFA kombinierbar

Fördermaßnahmen:

Energie- und Fachplanung durch einen Energieeffizienzexperten sowie basierend hierauf verschiedene Maßnahmen am Gebäude u.a. zur Wärmeversorgung:

  • Heizungsanlage erneuern (Heizungstausch)
  • Heizungsanlage optimieren (älter als 2 Jahre)
  • Digitale Systeme für Energieeffizienz (Einbau)

Förderquote:

Energetische Maßnahmen: 20 % der Kosten können über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Maximal jedoch 40.000 € pro Wohnobjekt

Energieberatung: 50 % der Kosten können direkt (einmalig) von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie von einem Energieeffizienzexperten durchgeführt wurde.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025

Für tiefergehende und verbindliche Informationen schauen Sie bitte auf die offiziellen Seiten des Förderprogramms. 

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