Heizen / Wärmeversorgung
Heizungstausch - Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Förderer: KFW (Heizungstausch) oder BAFA (Gebäudenetze)
Bedingung:
- Wohngebäude von Privatpersonen und
- Planung durch Energie-Effizienz-Expert:in
Fördermaßnahmen:
- Kauf und Installation von Heizsystemen aus erneuerbaren Energien (z.B. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasseheizung u.v.m.)
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
- Fachplanung durch Expert:in für Energieeffizienz
→ Maßnahmen müssen die Energieeffizienz des Gebäudes steigern
Förderquote:
Mindestens 30 % der förderfähigen Ausgaben. Durch verschiedene Boni kann sich die Förderquote auf 70 % erhöhen (Einkommen, Klimaschutz).
Weitere Informationen:
- KFW - Programm 458 - Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude
- BAFA - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Gebäudenetze)
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Heizungsoptimierung - Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Förderer: BAFA (Heizungsoptimierung) ggf. BAFA (Anlagentechnik)
Bedingung: Wohngebäude von Privatpersonen, Beratung durch Energieeffizienzexpert:in, Alter d. Heizung mind. 2 Jahre, mit fossilen Brennstoffen jedoch nicht älter als 20 Jahre
Fördermaßnahmen:
- Hydraulischer Abgleich
- Heizungspumpen austauschen bzw. Anpassung ihrer Leistung
- Dämmung von Rohrleitungen
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Maßnahmen zur Reduktion von Staubemissionen (mind. 80 %) von bestimmten Biomasseheizungen
- Wärme-/Kälterückgewinnung (Anlagentechnik)
- U.v.m.
Förderquote:
15 % Grundsatzförderung, aber mindestens 300 € brutto. Als Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zusätzlich 5 % Förderung. Emissionsminderungsmaßnahmen von Biomasseheizungen werden zu 50 % gefördert.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Heizungstausch und Heizungsoptimierung - steuerliche Förderung
Förderer: Bund (über Finanzamt)
Bedingung: Wohngebäude von Privatpersonen (selbst bewohnt, mind. 10 Jahre alt), nicht mit Förderung durch KFW bzw. BAFA kombinierbar
Fördermaßnahmen:
Energie- und Fachplanung durch einen Energieeffizienzexperten sowie basierend hierauf verschiedene Maßnahmen am Gebäude u.a. zur Wärmeversorgung:
- Heizungsanlage erneuern (Heizungstausch)
- Heizungsanlage optimieren (älter als 2 Jahre)
- Digitale Systeme für Energieeffizienz (Einbau)
Förderquote:
Energetische Maßnahmen: 20 % der Kosten können über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Maximal jedoch 40.000 € pro Wohnobjekt
Energieberatung: 50 % der Kosten können direkt (einmalig) von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie von einem Energieeffizienzexperten durchgeführt wurde.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Für tiefergehende und verbindliche Informationen schauen Sie bitte auf die offiziellen Seiten des Förderprogramms.