Effizienzhaus - Komplettsanierung
Effizienzgebäude - Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Förderer: KFW
Bedingung: Bauantrag o. Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen und Fachplanung durch Energieeffizienzexpert:in
Fördermaßnahmen:
Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses, wobei mindestens Effizienzhaus-Stufe 85 bei einer Komplettsanierung zu erreichen ist. Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten (z.B. Wiederherstellung d. Zugangswege) sind förderfähig.
Förderquote:
150.000 € Kredit je Wohneinheit mit 5 % bis 45 % Tilgungszuschuss. Zusätzliche Förderung für Baubegleitung (Energieeffizienzexpert:in und akustische Fachplanung) oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung sind möglich. Die Klasse d. Effizienzhauses bestimmt die Höhe d. Förderung. Zusätzlich sind Boni für z.B. Worst Performing Buildings möglich.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb
Förderer: KFW
Bedingung:
- Familie/Alleinerziehende mit mind. 1 Kind unter 18 Jahren und
- Energieausweis: vorher mind. Klasse F, G, H und danach „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien“ und
- Energieeffizienzexpert:in berät
Fördermaßnahmen:
Zinsgünstiger Kredit für den Kauf sowie die energetische Sanierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien in einem schlechten energetischen Zustand.
Förderquote:
- Hängt von der Anzahl der Kinder sowie dem Jahreseinkommen ab
- Höchstkredit 100.000 € bis 150.000 €
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Effizienzhaus - IB.SH
Förderer: IB.SH
Bedingungen: Privatperson und Eigentum des Gebäudes zur eigenen Nutzung in Schleswig-Holstein
Fördermaßnahmen:
Kauf und Modernisierung einer Immobilie mit folgenden Anforderungen:
- KFW-Effizienzhaus-Stufe 100 (für Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust) wird innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung erreicht
- Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand können für Bestandsgebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 des GEG angewandt werden
Förderquote:
Darlehen von mind. 15.000 € bis zu 200.000 € mit verschiedenen Zins- und Tilgungsraten. Eigenbeteiligung mit 7,5 % der Gesamtkosten vorausgesetzt. Kombination mit anderen Förderungen möglich (außer KfW-Wohneigentumsprogramm Kredit Nr. 124 oder Darlehen IB.SH Immo Eigentum).
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Für tiefergehende und verbindliche Informationen schauen Sie bitte auf die offiziellen Seiten des Förderprogramms.