Dämmen und Sanieren
Einzelmaßnahmen - Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Förderer: BAFA (Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle)
Bedingung: Wohngebäude von Privatpersonen, Beratung durch Energieeffizienzexpert:in
Fördermaßnahmen:
- Dämmung von Außenwänden, Fachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen und Erneuerung von Vorhangfassaden
- Fenster und Außentüren (Ersatz, Einbau oder Erneuerung)
- Außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung (Einbau oder Ersatz)
Förderquote:
15 % Grundsatzförderung, aber mindestens 300 € brutto. Als Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zusätzlich 5 % Förderung.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Sanieren und Dämmen - Steuerliche Förderung
Förderer: Bund (über Finanzamt)
Bedingung: Wohngebäude von Privatpersonen (selbst bewohnt, mind. 10 Jahre alt), nicht mit Förderung durch KFW bzw. BAFA kombinierbar
Fördermaßnahmen:
Energie- und Fachplanung durch einen Energieeffizienzexperten sowie basierend hierauf verschiedene Maßnahmen am Gebäude:
- Dämmung von Dach, Geschossdecken und Wände
- Fenster, Außentüren sowie sommerlicher Schutz
- Heizungsanlage erneuern oder optimieren
- Digitale Systeme für Energieeffizienz (Einbau)
Förderquote:
Energetischen Maßnahmen: 20 % der Kosten können über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Maximal jedoch 40.000 € pro Wohnobjekt
Energieberatung: 50 % der Kosten können direkt (einmalig) von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie von einem Energieeffizienzexperten durchgeführt wurde.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Für tiefergehende und verbindliche Informationen schauen Sie bitte auf die offiziellen Seiten des Förderprogramms.