Dämmen und Sanieren

Einzelmaßnahmen - Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Förderer: BAFA (Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle)

Bedingung: Wohngebäude von Privatpersonen, Beratung durch Energieeffizienzexpert:in

Fördermaßnahmen:

  • Dämmung von Außenwänden, Fachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen und Erneuerung von Vorhangfassaden
  • Fenster und Außentüren (Ersatz, Einbau oder Erneuerung)
  • Außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung (Einbau oder Ersatz)

Förderquote:

15 % Grundsatzförderung, aber mindestens 300 € brutto. Als Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zusätzlich 5 % Förderung.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025

Sanieren und Dämmen - Steuerliche Förderung

Förderer: Bund (über Finanzamt)

Bedingung: Wohngebäude von Privatpersonen (selbst bewohnt, mind. 10 Jahre alt), nicht mit Förderung durch KFW bzw. BAFA kombinierbar

Fördermaßnahmen:

Energie- und Fachplanung durch einen Energieeffizienzexperten sowie basierend hierauf verschiedene Maßnahmen am Gebäude:

  • Dämmung von Dach, Geschossdecken und Wände
  • Fenster, Außentüren sowie sommerlicher Schutz
  • Heizungsanlage erneuern oder optimieren
  • Digitale Systeme für Energieeffizienz (Einbau)

Förderquote:

Energetischen Maßnahmen: 20 % der Kosten können über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Maximal jedoch 40.000 € pro Wohnobjekt
Energieberatung: 50 % der Kosten können direkt (einmalig) von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie von einem Energieeffizienzexperten durchgeführt wurde.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025

Für tiefergehende und verbindliche Informationen schauen Sie bitte auf die offiziellen Seiten des Förderprogramms. 

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