Welche Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen?
Es werden keine Maßnahmen gefördert, zu deren Durchführung eine Rechtspflicht besteht.
Weiterhin sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung sowie Anlagen zur Wärme-/Stromerzeugung und -speicherung ausgeschlossen.
E-Autos und Ladestationen sind nur förderfähig, wenn sie für ein öffentlich zugängliches System bereitgestellt werden.
Auch die Förderung eines Gründaches oder einer Fassadenbegrünung ist nicht möglich.
Das passende Förderprogramm ist aktuell nicht dabei? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihren Bedürfnissen. Wir möchten uns ständig weiterentwickeln und prüfen Ihre Vorschläge für eine mögliche künftige Förderung.