Mein Gebäude oder ein benachbartes ist denkmalgeschützt. Ist das ein Problem?

Ist Ihr Gebäude denkmalgeschützt, ist eine gesonderte Prüfung durch die Untere Denkmalschutzbehörde erforderlich. Diese erteilt in Ausnahmefällen eine Genehmigung für die Errichtung einer PV-Anlage. Der Denkmalschutz kann sich auch auf benachbarte Gebäude beziehen.